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BFH Urteil v. - IX R 43/06

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21, EStG § 12

Aufwendungen für Reparaturen als sofort abziehbare Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für das Anbringen einer Fassadenverkleidung im Giebelbereich einer vermieteten Dachgeschosswohnung stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Verkleidung lediglich die Funktion der Hauswand ergänzt und für die Dachgeschosswohnung den Wärme- und Schallschutz erhöht. Die Aufwendungen können nicht teilweise der selbstgenutzten Erdgeschosswohnung zugerechnet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 142 Nr. 3
EStB 2008 S. 15 Nr. 1
HFR 2008 S. 233 Nr. 3
KÖSDI 2008 S. 16050 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 8
UAAAC-64817

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