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OFD Koblenz - S 7206 - St 44 5 - S 7300 A - St 44 5 -

Umsatzsteuer: Umsetzung der „Seeling” -Rechtsprechung
Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden

Zusätzliche Hinweise zur Anwendung der in der Rundverfügung vom – S 7206/S 7300 A – St 44 5 genannten BMF-Schreiben

Bezug:

1. Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen

1.1 Zuordnungswahlrecht

Beträgt die unternehmerische Nutzung eines gemischt genutzten Gebäudes mindestens 10 v. H. (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG), so bestehen für den Unternehmer – wie bisher – folgende Zuordnungsmöglichkeiten, zwischen denen er frei wählen kann:

  • Zuordnung des gesamten Gebäudes zum unternehmerischen Bereich,

  • Zuordnung des gesamten Gebäudes zum nichtunternehmerischen Bereich,

  • Zuordnung nur des unternehmerisch genutzten Gebäudeteils zum Unternehmen und Zuordnung des verbleibenden Gebäudeteils zum nichtunternehmerischen Bereich (sog. getrennte Zuordnung).

Dieses Zuordnungswahlrecht besteht auch bei einem im Übrigen für eigene Wohnzwecke genutzten Einfamilienhaus, in dem der Unternehmer ein Arbeitszimmer mit mindestens 10 v. H. der Gesamtnutzfläche für seine unternehmerische Tätigkeit verwendet (Beispiel 3 des IV B 7 - S 7300 - 26/04, a. a. O.)

1.2 Zuordnung zum Unternehmen nur bei eindeutigen Beweisanzeichen

Die Zuordnung zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers, welche bereits bei Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes zu treffen ist und später nicht rückwirkend, s...

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