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FG Köln Urteil v. - 10 K 839/04 EFG 2008 S. 205 Nr. 3

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5

Arbeitnehmer

Arbeitszimmer

Leitsatz

Wird in einem Mehrfamilienhaus ein Raum als Arbeitszimmer genutzt, zu dem keine Verbindung mit einem privaten Wohnraum besteht, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 331 Nr. 6
EFG 2008 S. 205 Nr. 3
EStB 2008 S. 289 Nr. 8
KÖSDI 2008 S. 15893 Nr. 2
OAAAC-65201

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