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FG Münster Urteil v. - 3 K 5382/04 Erb

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 13a Abs 1

Erbschaftsteuer

Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

Leitsatz

Ist eine GmbH & Co KG zum Todeszeitpunkt noch nicht im Handelsregister eingetragen, so liegt keine gewerblich geprägte Personengesellschaft vor mit der Folge, dass die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Anspruch genommen werden kann.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 435 Nr. 7
DStZ 2008 S. 2 Nr. 1
ZAAAC-65219

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