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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2570/04 EFG 2008 S. 212 Nr. 3

Gesetze: EStG § 26 Abs. 1 S. 1, EStG § 26b

Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

Leitsatz

Der Tatbestand einer ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft knüpft an objektive Merkmale an und nicht an subjektive Einstellungen der Ehegatten, denn für das dauernde Getrenntleben sind in erster Linie über bloße Willensbekundungen hinaus nach außen zu Tage tretende Umstände von Bedeutung.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 212 Nr. 3
EStB 2008 S. 290 Nr. 8
AAAAC-65223

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