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BGH Urteil v. - III ZR 102/07

Gesetze: BGB § 138 Abs. 1 Ce; ProstG § 1

Leitsatz

Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom (BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 140 Nr. 3
RAAAC-65291

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