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BGH Urteil v. - VIII ZR 279/06

Gesetze: BGB § 556 Abs. 3 Satz 5; BGB § 556 Abs. 3 Satz 6

Leitsatz

Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass es für einzelne, nach § 556 Abs. 1 BGB grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehlt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 283 Nr. 5
IAAAC-65323

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