Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Thüringer Landesfinanzdirektion - InvZ 1280 A - 06 - A 2.15

Begünstigte Investitionen nach dem InvZulG 2007:
1. Gewährung von betrieblicher Investitionszulage für Photovoltaikanlagen bei Betrieben der begünstigten Wirtschaftszweige
2. Photovoltaikanlagen als Erstinvestitionen in den Fällen der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

zu 1.)

Zu der Frage, ob die Anschaffung oder Herstellung einer Photovoltaikanlage durch einen Betrieb der begünstigten Wirtschaftszweige nach dem InvZulG 2007 zulagenbegünstigt ist, bittet LFD nachfolgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Befinden sich die Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände des Betriebes eines begünstigten Wirtschaftszweiges, insbesondere auf den Dächern der Betriebs- und Lagergebäude, ist von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. Es handelt sich dann um einen sogenannten Mischbetrieb, bei dem die Erzeugung von elektrischem Strom regelmäßig von untergeordneter Bedeutung sein wird. Dabei ist das Vorliegen einer wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Verbindung der Tätigkeiten zu unterstellen, wenn nicht wesentliche Anhaltspunkte zu einer anderen Beurteilung führen. Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeiten einander ergänzen.

Befinden sich die Photovoltaikanlagen in großer räumlicher Entfernung zum Betrieb eines begünstigten Wirtschaftszweiges oder handelt es sich um einen zwar in räumlicher Nähe, aber außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes errichteten Solarpark, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt oder von ...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank