Verlustübernahme durch Belastung der Gesellschafterverrechnungskonten (Darlehenskonten) der Kommanditisten
Leitsatz
Durch die bloße
Erklärung der Übernahme des Verlusts der KG durch die Kommanditisten
wird auch dann keine Erhöhung der Kapitalkonten i. S. des
§ 15a EStG
bewirkt, wenn die Verlustanteile vereinbarungsgemäß den
Gesellschafterverrechnungskonten belastet werden. Eine wirtschaftliche
Belastung tritt bei dem zur Verlustübernahme Verpflichteten nämlich
erst dann ein, wenn die Forderung geltend gemacht wird oder wenn er zumindest
ernsthaft mit ihrer Geltendmachung rechnen muss. Davon ist etwa dann
auszugehen, wenn die Forderung an einen Gesellschaftsgläubiger abgetreten
wird.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 10 XAAAC-65370