Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Betriebs von Wohnheimen für Asylbewerber, Aussiedler und Zuwanderer
Leitsatz
Für die Frage, ob eine
Gebrauchsüberlassung i. S. des
§ 4 Nr. 12
UStG vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller
Umstände anzustellen, unter denen der Umsatz erfolgt. Eine solche
Gebrauchsüberlassung kann bei Vorliegen einer Vertragsgestaltung mit
einander widersprechenden (gegenläufigen) Rechtsfolgen zu verneinen sein
- hier: Betrieb von Wohnheimen für Asylbewerber, Aussiedler und
Zuwanderer durch Personengesellschaft in von Gebietskörperschaften zur
Verfügung gestellten Gebäuden -.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2008 S. 158 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 16 FAAAC-65376