Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit, solange die Zulassung des Fahrzeugs verkehrsrechtlich auf den Schuldner noch andauert
Leitsatz
Die nach Insolvenzeröffnung
entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist Masseverbindlichkeit i. S. von
§ 55 Abs. 1 Nr. 1
InsO, solange die Steuerpflicht wegen der
verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs auf den Schuldner noch andauert. Das
unwiderlegbar rechtsvermutete Halten des Fahrzeugs führt zu einer
gesetzlich unterstellten Verwendungsmöglichkeit und Verfügungsgewalt
"im Geschäft" des Schuldners und damit im Rahmen der
Insolvenzmasse, an der sich durch eine vom Insolvenzverwalter ausgesprochene
Freigabe aus der Masse nichts ändert. Der Insolvenzverwalter ist vielmehr
gehalten, eine verkehrsrechtlich vorgeschriebene Anzeige oder Mitteilung
abzugeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): HFR 2008 S. 170 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 14 ZIP 2008 S. 283 Nr. 6 NAAAC-65395