Einkünfteerzielungsabsicht bei längerem Leerstand eines
Ferienhauses
Leitsatz
Bei einer vorangehenden, auf
Dauer angelegten Vermietung einer Ferienwohnung kann diese selbst während
längerer Leerstandszeiten der Erzielung von Vermietungseinkünften
dienen. Das gilt zumal dann, wenn der Leerstand renovierungsbedingt ist und die
Wohnung in dieser Zeit betriebsbereit gemacht wird. Für die Feststellung
des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere
Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen
werden, wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und
späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer
Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen. Dabei sind auch
spätere Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2008 S. 169 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 10 XAAAC-65396