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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 194/07

Gesetze: EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 2 a EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b i.V.m. EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 4

Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; Rechtsschutzbedürfnis trotz Vorläufigkeit

Leitsatz

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen AdV-Antrag besteht auch dann, wenn eine verfassungsrechtliche Frage strittig ist und der Bescheid diesbezüglich von vornherein für vorläufig erklärt worden ist.

Fundstelle(n):
DAAAC-65890

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