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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 188/06

Gesetze: AO § 191, AnfG § 3, InsO § 142

Zur Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung gem. § 3 AnfG

Leitsatz

Für die Frage der Gleichwertigkeit der erhaltenen Gegenleistung ist im Rahmen des § 3 Abs. 2 AnfG der Wertvergleich unter Einbeziehung der Interessen der Gläubiger vorzunehmen.

Auch bei einem Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO kommt eine Anfechtung gem. § 3 Abs. 1 AnfG in Betracht.

Fundstelle(n):
HAAAC-65893

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