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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 326/04

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 1 Abs. 4

Änderung von Steuerbescheiden; Rechtserheblichkeit

Leitsatz

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel (hier: Höhe des Anteils der im Inland ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit eines Flugbegleiters) zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, wenn es zwar möglich ist, dass das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis dieser Tatsachen oder Beweismittel nicht anders entschieden hätte, im Ergebnis aber wahrscheinlicher ist, dass das Finanzamt den Steuerpflichtigen zutreffend veranlagt hätte.

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Fundstelle(n):
MAAAC-65903

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