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EuGH Urteil v. - C-298/05

Gesetze: EG Art. 43; EG Art. 56AStG § 20 Abs. 2

Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2, Abs. 3 AStG mit Europarecht

Leitsatz

Das FG Münster hatte mit Beschluss v. - 15 K 1114/99 F, EW [ SAAAB-60697] dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es dem Europarecht widerspricht, wenn § 20 Abs. 2 und 3 AStG (i. d. F. des StMBG v. , BGBl 1993 I S. 2310) die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in der ausländischen Betriebsstätte eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls die Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, entgegen dem DBA Belgien nicht durch Freistellung der Einkünfte von der inländischen Besteuerung, sondern durch Anrechnung der auf die Einkünfte erhobenen ausländischen Ertragsteuer von der Doppelbesteuerung befreien. Der EuGH hat nunmehr eine Verletzung der Art. 43 und 56 EG verneint.

Fundstelle(n):
HAAAC-66061

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