Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 16/07

Gesetze: EStG § 7g

Buchmäßige Verfolgung eines Betriebsausgabenabzugs nach § 7g EStG

Leitsatz

Zeitlich unbefristete Wahlrechte - zu denen auch die in § 7g Abs. 3 ff. EStG vorgesehenen Optionen gehören - können längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden, auf welche sie sich auswirken sollen. Da ein Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG die Willensbekundung voraussetzt, eine Ansparrücklage zu bilden, und die investitionsbezogenen Angaben buchmäßig verfolgt werden können müssen, muss bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende - ggf. berichtigte - Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt eingereicht werden.

Fundstelle(n):
EStB 2008 S. 54 Nr. 2
KÖSDI 2008 S. 15934 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2008 S. 191
FAAAC-66202

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank