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BFH Beschluss v. - VIII B 41/07

Gesetze: FGO § 108; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2

Ermessensausübung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Bindung an tatsächliche Feststellung des Finanzgerichts

Fundstelle(n):
PAAAC-66229

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