Verhältnis von Folgebescheid zu negativem Grundlagenbescheid; rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Ergeht ein gesonderter
Feststellungsbescheid nicht mehr in offener Feststellungsfrist, kann er seine
Bindungswirkung zulässig nur noch für Steuerfestsetzungen in offener
Festsetzungsfrist entfalten. Weder der Ablauf der Feststellungsfrist für
den Grundlagenbescheid noch das Unterlassen einer gesonderten Feststellung
innerhalb der Feststellungsfrist stellen ein rückwirkendes Ereignis
i. S. des
§ 175
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Ein
bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid, in dem gesondert
festzustellende Einkünfte berücksichtigt worden sind, kann deshalb
nicht mehr geändert werden, wenn bei Ergehen des entsprechenden negativen
Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheids) bereits die Feststellungsfrist und
die Festsetzungsfrist abgelaufen sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2008 S. 168 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 5 WAAAC-66231