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BFH Urteil v. - VIII R 8/05

Gesetze: AO § 169; AO § 171 Abs. 10; AO § 175; AO § 181 Abs. 5

Verhältnis von Folgebescheid zu negativem Grundlagenbescheid; rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Ergeht ein gesonderter Feststellungsbescheid nicht mehr in offener Feststellungsfrist, kann er seine Bindungswirkung zulässig nur noch für Steuerfestsetzungen in offener Festsetzungsfrist entfalten. Weder der Ablauf der Feststellungsfrist für den Grundlagenbescheid noch das Unterlassen einer gesonderten Feststellung innerhalb der Feststellungsfrist stellen ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid, in dem gesondert festzustellende Einkünfte berücksichtigt worden sind, kann deshalb nicht mehr geändert werden, wenn bei Ergehen des entsprechenden negativen Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheids) bereits die Feststellungsfrist und die Festsetzungsfrist abgelaufen sind.

Fundstelle(n):
HFR 2008 S. 168 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 5
WAAAC-66231

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