Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über die neuen Umsatzsteuerrichtlinien 2008
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am beschlossen, der von der Bundesregierung vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 – UStR 2008) gemäß Artikel 108 Abs. 7 GG zuzustimmen (BR-Drucksache 430/07). Zielsetzung der neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 ist die Anpassung der geltenden Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung vom an die durch Rechtsänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen hervorgerufene Entwicklung des Umsatzsteuerrechts.
Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008) gelten für Umsätze, die nach dem ausgeführt worden sind (so auch Abschn. 284 S. 1 UStR 2008). Dennoch können einige Regelungen der UStR 2008 in der Praxis auch für Besteuerungszeiträume vor diesem Stichtag angewandt werden, da die Neuerungen der UStR 2008 überwiegend aus BMF-Schreiben der letzten Jahre stammen. In der Vergangenheit ergangene Verwaltungsanweisungen, die zu den neuen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind ab dem nicht mehr anzuwenden (Abschn. 284 S. 2 UStR 2008). Dennoch gelten BMF-Schreiben, die keinen ausdrücklichen Widerspruch zu den neuen Richtlinien bilden, weiter, auch wenn ihr Inhalt nicht ausdrücklich in die UStR 2008 aufgenommen wurde.
1. Sicherungsübereignung/Abschn. 2 Abs. 1 S. 4 UStR 2008
Die , und sowie das hierzu ergangene ...BStBl. 2006 I S. 794