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BAG Urteil v. - 9 AZR 943/06

Gesetze: BGB § 611a; BGB § 612 in der bis zum geltenden Fassung; AGG § 33; EG Art. 141; GG Art. 3

Leitsatz

Der Arbeitgeber verletzt regelmäßig das Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts, wenn er bei Auswahlentscheidungen das Geschlecht des ausgeschlossenen Arbeitnehmers zu dessen Lasten berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei der Auswahl der angestellten Lehrkräfte, denen er ohne Änderung des Aufgabengebiets eine Besserstellung in Vorsorge- und Beihilfeangelegenheiten gewährt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 128 Nr. 3
RAAAC-66908

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