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BFH Urteil v. - IV R 75/05

Gesetze: FGO § 60 Abs. 3, FGO § 48 Abs. 1, EStG § 16, EStG § 34, EStG § 15, GewStG § 7, AO § 197

Keine Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung einer GbR durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters; Adressierung einer Prüfungsanordnung; Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe des Anteils an einer Personengesellschaft

Leitsatz

Ein Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen gewerblichen Grundstückshandels zuzurechnen sind, ist jedenfalls dann als laufender Gewinn zu qualifizieren, wenn das Vermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht. Das gilt auch dann, wenn die Grundstücke nicht in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 341 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3679
SAAAC-67025

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