Vorsteuerabzug aus Errichtungskosten eines Gebäudes für eine Bruchteilsgemeinschaft/Bauherrengemeinschaft; zur unternehmerischen Tätigkeit eines Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft
Leitsatz
Wird ein von einer Grundstücksgemeinschaft errichtetes
Gebäude teils von den Gemeinschaftern für private Wohnzwecke und im
Übrigen aufgrund unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von einer aus
den Gemeinschaftern bestehenden OHG genutzt, sind weder die Gemeinschafter noch
die Gemeinschaft zum Vorsteuerabzug aus den Gebäudeerrichtungskosten
berechtigt, wenn die Gemeinschafter ihre Miteigentumsanteile nicht an die
Gemeinschaft gegen Entgelt überlassen. Gemeinschaft und Gemeinschafter
können einen Unternehmerstatus und eine sich hieran anknüpfende
Berechtigung zum Vorsteuerabzug auch nicht aus der Tätigkeit der OHG
ableiten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2008 S. 840 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 16 GAAAC-67029