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BFH Urteil v. - V R 16/06

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2

Vorsteuerabzug aus Errichtungskosten eines Gebäudes für eine Bruchteilsgemeinschaft/Bauherrengemeinschaft; zur unternehmerischen Tätigkeit eines Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz

Wird ein von einer Grundstücksgemeinschaft errichtetes Gebäude teils von den Gemeinschaftern für private Wohnzwecke und im Übrigen aufgrund unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von einer aus den Gemeinschaftern bestehenden OHG genutzt, sind weder die Gemeinschafter noch die Gemeinschaft zum Vorsteuerabzug aus den Gebäudeerrichtungskosten berechtigt, wenn die Gemeinschafter ihre Miteigentumsanteile nicht an die Gemeinschaft gegen Entgelt überlassen. Gemeinschaft und Gemeinschafter können einen Unternehmerstatus und eine sich hieran anknüpfende Berechtigung zum Vorsteuerabzug auch nicht aus der Tätigkeit der OHG ableiten.

Fundstelle(n):
HFR 2008 S. 840 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 16
GAAAC-67029

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