Nach Insolvenzeröffnung entstandene Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit, wenn Fahrzeug verkehrsrechtlich auf Schuldner zugelassen ist
Leitsatz
Die nach der Insolvenzeröffnung entstandene
Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i. S. von
§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht
mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber wegen der
verkehrsrechtlichen Zulassung auf den Schuldner noch andauert. Das gilt auch
dann, wenn das Fahrzeug schon vor Insolvenzeröffnung an den Vermieter
zurückgegeben worden ist.
Fundstelle(n): BB 2008 S. 19 Nr. 1 KÖSDI 2008 S. 15847 Nr. 1 KÖSDI 2008 S. 15927 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 14 ZIP 2008 S. 283 Nr. 6 FAAAC-67038