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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 441/04 EFG 2008 S. 379 Nr. 5

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige eine Sachversicherung abgeschlossen hat und die notwendigen Wiederbeschaffungskosten die Leistungen aus der Sachversicherung übersteigen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1061 Nr. 17
EFG 2008 S. 379 Nr. 5
YAAAC-67344

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