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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 K 1096/07 EFG 2008 S. 399 Nr. 5

Gesetze: FGO § 137, FGO § 144

Kosten bei Klagerücknahme nach unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung

Leitsatz

Hat die Finanzbehörde durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung einen Kläger veranlasst, Klage zu erheben (statt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen), so sind im Falle einer Rücknahme der (unzulässigen) Klage die Kosten der Finanzbehörde aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 399 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2008 S. 804
TAAAC-67350

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