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FG Münster Urteil v. - 3 K 3325/05 Erb EFG 2008 S. 313 Nr. 4

Gesetze: BewG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, BewG § 121 Nr 4, ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3 Satz 1

Schenkungsteuer:

Schenkung in Folge Kapitalerhöhung gegen zu geringes Aufgeld

Leitsatz

1) Wenn Dritte im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen, kann eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden vorliegen.

2) Empfänger der einer GmbH gemachten Zuwendung ist die GmbH selbst. Die durch die Zuwendung eines Vermögensvorteils an die GmbH bewirkte Erhöhung des Werts ihrer Geschäftsanteile kann die Bereicherung der GmbH weder aufheben noch mindern.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 313 Nr. 4
RAAAC-67355

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