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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2615/05

Gesetze: MilchPrämV § 6 Abs. 1 Nr. 2, MilchAbgV § 17 Abs. 1 Nr. 1

Referenzmengen-Bescheinigung für die Milchprämie

Leitsatz

Die gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung vom vom Milcherzeuger bei der Antragstellung vorzulegende Bescheinigung der zuständigen Landesstelle über den Übergang von Anlieferungs-Referenzmengen bindet das Hauptzollamt unabhängig von der Belieferung bei der Ausstellung der Referenzmengen-Bescheinigung für die Milchprämie gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Durchführung der Milchprämie vom .

Fundstelle(n):
WAAAC-67362

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