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BGH Urteil v. - I ZR 183/04

Gesetze: UWG § 3

Leitsatz

Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 452 Nr. 9
DB 2008 S. 180 Nr. 4
NJW 2008 S. 855 Nr. 12
WM 2008 S. 373 Nr. 8
WAAAC-67404

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