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BGH Urteil v. - VII ZR 130/06

Gesetze: BGB § 631

Leitsatz

Macht der Auftraggeber eines Architekten nach Beendigung des Vertrags unter Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen Überzahlung geleisteter Vorauszahlungen geltend, hat der Architekt darzulegen und zu beweisen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der geleisteten Zahlungen endgültig zusteht. Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses (im Anschluss an , BGHZ 140, 365).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 328 Nr. 5
MAAAC-67442

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