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BGH Urteil v. - VIII ZR 278/05

Gesetze: BGB § 535

Leitsatz

Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des Leasingobjekts gezahlte Versicherungsentschädigung auch insoweit dem Leasinggeber zu, als sie seinen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 125 Nr. 4
DB 2008 S. 290 Nr. 6
NJW 2008 S. 989 Nr. 14
WM 2008 S. 368 Nr. 8
GAAAC-67444

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