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EuGH Urteil v. - C-231/94

Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1 ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1

Restaurationsumsätze an Bord von Fährschiffen

Leitsatz

Restaurationsumsätze, die in der Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr bestehen, stellen keine Lieferungen von Gegenständen im Sinne von Artikel 5 der Sechsten Richtlinie 77/388 dar, sondern sind als Dienstleistungen im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 dieser Richtlinie anzusehen. Solche Umsätze sind nämlich durch eine Reihe von Vorgängen gekennzeichnet, von denen nur ein Teil in der Lieferung von Nahrungsmitteln besteht, während die Dienstleistungen bei weitem überwiegen.

Was Restaurationsumsätze an Bord von Fährschiffen angeht, so gilt als deren Ort nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie derjenige Ort, an dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat.

Fundstelle(n):
WAAAC-67482

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