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BFH Urteil v. - III R 89/06

Gesetze: EStG § 26 Abs. 1, AO § 9, EStG § 1 Abs. 1

Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für eine Zusammenveranlagung

Leitsatz

Für das Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG genügt es, dass die natürliche Person "einen" Wohnsitz im Inland hat; der Wohnsitz im Inland muss nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Person darstellen. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG geht erkennbar von der Gleichwertigkeit aller Wohnsitze einer bestimmten Person aus. Gleiches gilt im Hinblick auf § 8 AO. Ob die Voraussetzungen des § 8 AO erfüllt sind, ist nach den objektiv erkennbaren Umständen zu beurteilen. Die Einhaltung melderechtlicher Vorschriften ist nicht maßgebend. In der Regel kann angenommen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, ebenfalls benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 351 Nr. 3
BFH/PR 2008 S. 373 Nr. 9
HFR 2008 S. 557 Nr. 6
KÖSDI 2008 S. 15925 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 6
SAAAC-67508

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