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FG München Urteil v. - 1 K 4488/06

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 S. 4

Keine nachträglichen Verluste bei bestandskräftiger Verlustfeststellung

Leitsatz

Soweit über die Vortragsfähigkeit von Verlusten zu entscheiden ist, hat dies in den Feststellungsbescheiden nach § 10d Abs. 4 EStG zu geschehen. Eine unmittelbare Berücksichtigung gegen deren Bestandskraft scheidet aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAC-67875

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