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FG München Urteil v. - 6 K 3122/06

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b a.F.

Abgrenzung: häusliches Arbeitszimmer

Betriebsstätte

Leitsatz

Eine gelegentliche Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für Besprechungen mit Auftraggebern oder freien Mitarbeitern entzieht den Raum nicht der privaten Sphäre.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAC-67897

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