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BAG Urteil v. - 2 AZR 716/06

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 84 Abs. 2

Leitsatz

1. Das Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX besteht für alle Arbeitnehmer, nicht nur für behinderte Menschen.

2. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.

3. Die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX stellt eine Konkretisierung des dem gesamten Kündigungsschutzrecht innewohnenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 277 Nr. 6
DB 2008 S. 189 Nr. 4
DStR 2007 S. 1775 Nr. 40
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2008 S. 1983
HAAAC-67970

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