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BAG Urteil v. - 7 AZR 855/06

Gesetze: BGB § 307; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Leitsatz

Ein unbefristet teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wird durch die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung regelmäßig nicht iSv. § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt, wenn die Befristung auf Umständen beruht, die die Befristung eines Arbeitsvertrags insgesamt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG sachlich rechtfertigen könnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 471 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2008 S. 1980
SAAAC-68010

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