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BGH Beschluss v. - IX ZB 229/06

Gesetze: InsO § 91 Abs. 2; InsO § 203; BGB § 878

Leitsatz

Die Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor der Anordnung die Auflassung erklärt und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vom Erwerber oder vom Notar für diesen gestellt worden war.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 428 Nr. 6
WM 2008 S. 305 Nr. 7
ZIP 2008 S. 322 Nr. 7
OAAAC-68033

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