Bereits erdiente Tantieme bei vorzeitiger Auflösung eines Dienstverhältnisses keine Entschädigung; Beurteilung einer Entschädigung als außerordentlich
Leitsatz
Wird in einem Anstellungsvertrag sowohl die Zahlung eines
Festgehalts als auch einer erfolgsabhängigen Vergütung (Tantieme)
vereinbart und wird der Vertrag vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindung
aufgelöst, ist die Abfindung insoweit nicht steuerbegünstigt, als sie
bereits erdiente Tantiemen abgilt. Zahlungen für bereits erdiente
erfolgsabhängige Vergütungen sind Erfüllung des
ursprünglichen Anstellungsvertrages und keine Entschädigung für
entgehende Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1
Buchst. a i. V. mit § 34 Abs. 2 EStG, wenn die
vertraglichen Voraussetzungen für einen Tantiemeanspruch im Zeitpunkt der
Aufhebung des Anstellungsvertrags erfüllt sind. Ob im Zeitpunkt der
Vertragsaufhebung (noch) Erfüllungsansprüche bestehen, richtet sich
ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 361 Nr. 3 EStB 2008 S. 98 Nr. 3 HFR 2008 S. 449 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 11 PAAAC-68105