Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis als materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug; Festsetzung von Zinsen auf Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Europarecht
Leitsatz
Eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gehört zu
den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Hat die
Rechnung bei Ablauf des Besteuerungszeitraums vorgelegen, bringt der
spätere Verlust des Abrechnungspapiers den bereits entstandenen
Abzugsanspruch nicht rückwirkend zum Erlöschen. Es ist unerheblich,
warum die Rechnung verloren gegangen ist. Dem Unternehmer, der den
Vorsteuerabzug geltend macht, obliegt allerdings die Darlegungs- und
Feststellungslast (objektive Beweislast) dafür, dass er die Rechnung
ursprünglich besessen hat. Er hat darzulegen und nachzuweisen, dass der
andere Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erstellt und ihm
selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten ausgehändigt hat. Diesen
Nachweis kann er mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln
führen. Der fehlende Nachweis des Rechnungsbesitzes kann nicht durch eine
Schätzung (§ 162 AO) ersetzt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 416 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2008 S. 222 UAAAC-68112