Aufwendungen aus beruflichem Anlass eines Lehrers; Tanzleiterausbildung
Leitsatz
Aufwendungen für einen Lehrgang sind als Werbungskosten gem.
§ 9 EStG abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der
Berufstätigkeit besteht. Besteht ein erheblicher Anteil des Unterrichts
einer Grundschullehrerin in Musikunterricht mit den Bereichen Singen, Tanzen
und Musik, können Aufwendungen für einen Tanzleiterkurs
Internationale Folklore als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn die im
Kurs erworbenen Kenntnisse bei der Erfüllung des konkreten
Bildungsauftrags der Lehrerin verwendbar sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 358 Nr. 3 HFR 2008 S. 331 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2008 S. 222 MAAAC-68119