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BFH Beschluss v. - IX B 122/07

Gesetze: EigZulG § 4 Satz 2

Versorgungscharakter einer Gegenleistung für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit irrelevant

Leitsatz

Eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe ist unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG. § 4 EigZulG soll durch die Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht jedoch durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistungen eröffnen. Dies gilt auch für eine etwaige Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie zu Versorgungszwecken - hier: Verzicht des Altenteilers auf ein Wohnungsrecht gegen Überlassung einer anderen Wohnung -.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 346 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 6
UAAAC-68138

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