Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
Leitsatz
Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen
zwischen nahen Angehörigen ist u. a. davon abhängig, dass die
Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und
sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des
Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Die Zahlung von
Unterhalt an das mietende Kind, die Vereinbarung einer verbilligten Miete und
ein schriftlicher Mietvertrag sind keine Kriterien des Fremdvergleichs.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 350 Nr. 3 EStB 2008 S. 99 Nr. 3 KÖSDI 2008 S. 16045 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 10 FAAAC-68143