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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 385/2003

Gesetze: EWGRichtl-77/388 Teil A Abs. 1 lit. m, UStG § 4 Nr. 22

Steuerbefreiung von Umsätzen gem. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe m 6. EG-Richtlinie

Leitsatz

Zwar richtet sich die 6. EG-Richtlinie an die Mitgliedsstaaten und nicht unmittelbar an den Steuerpflichtigen; kommt aber ein Mitgliedsstaat der Umsetzungsverpflichtung nicht oder nur ungenügend nach, kann sich daraus eine unmittelbare Wirkung für den Steuerpflichtigen ergeben.

Die Regelung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-Richtlinie hat unmittelbaren Vorrang vor der damit unvereinbaren und für den Steuerpflichtigen ungünstigeren nationalen Norm, hier des einschränkenden § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG.

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Fundstelle(n):
RAAAC-68502

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