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BVerwG Urteil v. - 1 C 10.07

Gesetze: AufenthG § 102 Abs. 1; AuslG 1990 § 47 Abs. 1; AuslG 1990 § 47 Abs. 3; AuslG 1990 § 48 Abs. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; FreizügG/EU § 7 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; LVwVfG BaWü § 48; VwVfG § 48; VwGO § 44; VwGO § 88; VwGO § 114 Satz 2; VwGO § 121; EG Art. 18; RL 90/364/EWG Art. 1

Leitsatz

Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (Fortentwicklung der Rspr).

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Fundstelle(n):
AAAAC-68752

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