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BGH Urteil v. - IX ZR 195/04

Gesetze: InsO § 142

Leitsatz

a) Verrechnungen im Kontokorrent zur Erfüllung eigener Ansprüche der Bank sind nicht als Bardeckung unanfechtbar.

b) Ein Kredit zur Ablösung von Verbindlichkeiten des Schuldners, für welche die Bank sich verbürgt hat, stellt keine gleichwertige Gegenleistung für die Verrechnung von Zahlungseingängen dar, wenn und soweit die Bank endgültig von ihrer Bürgschaftsverbindlichkeit frei geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 679 Nr. 14
WM 2008 S. 222 Nr. 5
ZIP 2008 S. 237 Nr. 5
OAAAC-68837

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