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EuGH Urteil v. - C-152/05

Gesetze: EG Art. 18EG Art. 39EG Art. 43EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1

Eigenheimzulage war gemeinschaftswidrig

Leitsatz

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG in seiner 1997 bekannt gemachten und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.

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