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BGH Beschluss v. - X ZB 21/07

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind der Höhe nach grundsätzlich auch dann nicht auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären, wenn jene Kosten die Kosten der Terminsvertretung beträchtlich übersteigen.

Fundstelle(n):
HFR 2008 S. 765 Nr. 7
NJW-RR 2008 S. 1378 Nr. 19
OAAAC-68850

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