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BFH Beschluss v. - VIII B 153/06

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, KWG § 18, FGO § 96

Die Frage, ob Kreditunwürdigkeit einer Gesellschaft zu bejahen ist, wenn Banken Kredite wegen der Regelung des § 18 KWG verweigern, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 389 Nr. 3
GAAAC-68896

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