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FG München Urteil v. - 6 K 4583/05 EFG 2008 S. 380 Nr. 5

Gesetze: EStG 2002 § 33 Abs. 1, EStG 2002 § 33 Abs. 2

Aufwendungen für ein Wasserbett als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Die Anschaffung eines Wasserbetts ist nicht außergewöhnlich. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Wasserbetts mit Holzrahmenkonstruktion sind daher auch bei einem Steuerpflichtigen mit chronischen Allergien nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 380 Nr. 5
DAAAC-69214

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